29Jun

Fachtagung „Das Prostituiertenschutzgesetz – Und was nun?“ | Berlin

Am 01. Juli 2017 wird das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution  tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es „die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und  Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen“. Dazu werden mit dem ProstSchG unterschiedliche Maßnahmen eingeführt: u.a. eine Verpflichtung zur gesundheitlichen Beratung, eine Anmeldepflicht für Prostituierte, Maßnahmen für einen verbesserten Zugang zu Beratung und Unterstützung sowie eine Erlaubnispflicht für die Ausübung des Prostitutionsgewerbes.

Die neuen Regelungen und deren Umsetzung stellen sowohl die Bundes- und Landesebene als auch die Kommunen, die Beratungsstellen und die Prostituierten vor große Herausforderungen. Unmittelbar vor dem Inkrafttreten laden wir in Kooperation mit dem Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) zu einem Fachtag nach Berlin ein, um einen Einblick über den Stand der Umsetzung zu geben.

Die thematische Ausrichtung der Veranstaltung betrifft neben der Informationen zum Stand der Umsetzung des ProstSchG, vorrangig Fragen der Beratungsarbeit.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innengebühr 20 Euro beträgt.

Die Frist zur Anmeldung verlängert sich auf den 19. Juni 2017.

Weitere Infos, sowie das Programm der Tagung, finden Sie hier: Fachtagung Diakonie

Venue

Address
Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin