Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Personen, die neu in der Sexarbeit arbeiten wollen, behördlich anmelden. Für Sexarbeiter*innen, die bereits vor diesem Stichtag tätig waren, gelten Übergangsfristen bis Ende 2017. Wir lehnen diese Anmeldung ab, da sie erhebliche Datenschutzprobleme verursacht, ein sehr großes Outing-Risiko birgt und alle Sexarbeiter*innen, die sich nicht anmelden können oder wollen, in die Illegalität drängt.
Laut aktuellem Stand (Oktober 2017) ist in vielen Bundesländern und Kommunen noch nicht klar, wo und wie diese Anmeldung konkret ablaufen soll. Im Vorfeld der Anmeldung muss auf jeden Fall eine “Gesundheitsberatung” absolviert und bescheinigt werden, die in der Regel bei den örtlichen Gesundheitsämtern stattfinden wird.
Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es von verschiedenen Seiten immer wieder die Idee, dass sich alle solidarischen Personen ab dem 1. Juli 2017 als Prostituierte bei den Behörden anmelden sollten. Dabei gibt es verschiedene Zielsetzungen, bspw. die Überforderung oder Verwirrung der Behörden(mitarbeiter*innen), die Aufdeckung und Recherche der tatsächlichen Vorgänge bei der Anmeldung, die politische Skandalisierung dieser Praxis einer “Hurenkartei”, etc.
Wir als Kampagne “Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!” möchten nun weder davon abraten sich solidarisch anzumelden, noch explizit dazu aufrufen. Allerdings ist es uns wichtig, auf verschiedene Formen, kreative Möglichkeiten und auch Konsequenzen der “Solidarischen Anmeldung” einzugehen. Vor allem die Tatsache, dass die Tätigkeit als Prostituierte*r mit einem gesellschaftlichen Stigma behaftet ist, sollte stets im Hinterkopf behalten werden.
Varianten der “Solidarischen Anmeldung”
(1) Stigma light: Recherche in deinem Ort
Finde heraus, wer in deinem Ort/deinem Landkreis für die “Gesundheitsberatung” und Anmeldung der Sexarbeiter*innen zuständig ist. Kontaktiere und/oder besuche die entsprechenden Stellen und Personen, schau dich ein wenig um und frage nach. Wie sind die konkreten Gegebenheiten vor Ort? Gibt es ein großes Schild “Hier zur Anmeldung Prostituierte” oder ist alles eher unauffällig? Wie viele Mitarbeiter*innen sind zuständig und haben diese zusätzliche Schulungen erhalten?
Konsequenzen: Du wirst von Seiten der Behörden eher nicht als Sexarbeiter*in, sondern als interessierte*r Bürger*in wahrgenommen.
(2) Stigma medium: “Beratung” ohne Anmeldung
Hier machst du alles genauso wie bei Version 1 (“Stigma light”), beginnst allerdings den “Beratungs”- bzw. Anmeldeprozess so, als würdest du dich tatsächlich für den Beruf der Prostituierten interessieren und neu anmelden wollen. Im Verlauf des Prozesses (bspw. nach der “Gesundheitsberatung”) entschließt du dich allerdings dazu, dich doch nicht anzumelden. Dies kann natürlich auch beliebig oft wiederholt werden, je nachdem wie der plötzliche “Sinneswandel” kommuniziert wird.
Konsequenzen: Du wirst von Seiten der Behörden eher als (potentielle) Sexarbeiter*in wahrgenommen. Wahrscheinlich vermerkt die Behörde dich in ihrer Statistik als “Person, die durch Beratung von der Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte*r abgehalten werden konnte” – ob du willst oder nicht.
(3) Stigma XXL: Komplette Anmeldung als Prostituierte*r
Hier machst du alles genauso wie bei Version 2 (“Stigma medium”), nur dass du den Anmeldeprozess zwischendurch nicht abbrichst, sondern dich tatsächlich mit zwei Lichtbildern und allen Konsequenzen bei einer deutschen Behörde als Prostituierte*r registrierst.
Konsequenzen: Du wirst von Seiten der Behörden als Sexarbeiter*in wahrgenommen. Deine Daten werden gespeichert und weitergeleitet, u.A. an dein Finanzamt. Falls die Daten mal in falsche Hände geraten, erfahren vielleicht auch dein Arbeitgeber, das Jugendamt oder deine Familie von dieser Anmeldung. Du bist offiziell “Hure”, kannst vielleicht nicht mehr in die USA einreisen, etc.
Bei allen drei Möglichkeiten und “Stufen des Stigmas” gibt es natürlich auch die Konsequenz, dass wir Informationen über die Umsetzung der Anmeldung in verschiedenen Kommunen erhalten.
Schicke deine Rechercheergebnisse an redaktion@sexarbeit-ist-arbeit.de, sodass wir sie veröffentlichen können!
Außerdem kannst du bei einer Anmeldung oder dem Versuch einer Anmeldung auch das Beschwerdeformular des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen nutzen: http://beschwerdeformular-sexarbeit.de/ Dort können Probleme, die durch die Einführung des ProstSchG entstanden sind, gemeldet und somit dokumentiert werden.